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   VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15   

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VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15 (https://dejure.org/2016,12907)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12.05.2016 - 5 A 4509/15 (https://dejure.org/2016,12907)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 5 A 4509/15 (https://dejure.org/2016,12907)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15
    Die Kläger haben am 10. Dezember 2015 Klage erhoben und erfolglos um die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nachgesucht (Beschluss des Einzelrichters vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 -).

    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des angefochtenen Bescheides vom 13. November 2015 und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung einschließlich der im Bescheid vom 13. November 2015 gesetzten Ausreisefrist von einer Woche, wird zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots und darüber hinaus wird zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und des diesen betreffenden Eilbeschlusses des Gerichts vom 8. Januar 2016 - 5 B 4510/15 - verwiesen, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) und an deren Einschätzung es festhält.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08

    Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auch bei einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer Rücknahme des Asylantrages berechtigt, eine Abschiebungsandrohung zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 10 C 27.08 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 1 B 09.2157

    Feststellungsinteresse bei Wiederholungsgefahr

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15
    Die Erklärung der Hauptsacheerledigung ist als Prozesshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bedingungsfeindlich, so dass eine bedingte Erledigungserklärung unwirksam ist (vgl. Bay VGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - 1 B 09.2157 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 15 ZB 17.30357

    Prozessuale Folgen einer Rücknahme des Asylantrags während des

    Insofern ist nicht ersichtlich, welches schutzwürdige Interesse sie an einer gerichtlichen Überprüfung der vorgenannten Entscheidungsteile des Bescheids vom 18. Oktober 2016 noch haben könnten (bei Rücknahme des Asylantrags im erstinstanzlichen Klageverfahren vgl. VG Göttingen, U.v. 20.9.2004 - 4 A 4121 - juris Rn. 55; juris Rn. 55; VG Oldenburg, U.v. 12.5.2016 - 5 A 4509/15 - juris Rn. 19; VG Augsburg, U.v. 1.3.2016 - Au 6 K 15.30772 - juris Rn. 15 ff.).

    Denn aus § 32 Satz 1 AsylG könnte abzuleiten sein, dass von einer Asylantragsrücknahme auch bereits getroffene Entscheidungen nach § 60 Abs. 5, Abs. 7 AsylG unberührt bleiben (vgl. die Argumentation bei VG Oldenburg, U.v. 12.5.2016 - 5 A 4509/15 - juris Rn. 21 ff.; VG Augsburg, U.v. 1.3.2016 - Au 6 K 15.30772 - juris Rn. 19, 23).

  • VG Aachen, 22.04.2020 - 4 K 6024/17

    Asyl; Mongolei; Rechtschutzbedürfnis; Antragsrücknahme; alleinerziehend; Frau

    Nimmt ein Kläger seinen Asylantrag wirksam zurück und gibt er damit zu erkennen, dass er an der Weiterverfolgung seines Asylbegehrens nicht mehr interessiert ist, entfällt sein Rechtschutzbedürfnis für die Fortführung des gerichtlichen Verfahrens, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 15 ZB 17.30357 - juris, Rn. 10; Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 A 4509/15 - juris, Rn. 19; Heusch, in: Kluth/ders. (Hrsg.), BeckOK Ausländerrecht, § 32 AsylG Rn. 26.

    Insoweit besteht das Rechtschutzbedürfnis trotz der Rücknahme des Asylantrags fort, vgl. in diesem Sinne: VG Oldenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 A 4509/15 - juris, Rn. 21; VG Augsburg, Urteil vom 1. März 2016 - Au 6 K 15.30772 - juris, Rn. 19; offen gelassen durch VGH München, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 15 ZB 17.30357 - juris, Rn. 11.

  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - A 3 K 758/16

    Sachentscheidung des Bundesamtes trotz vorheriger Rücknahme des Asylantrages;

    Zwar wird die Sachentscheidung in Ziffer 1 - 3 des Bescheids durch die Antragsrücknahme gegenstandslos, so dass es nach Rechtsprechung und Schrifttum jedenfalls dann keiner gesonderten Aufhebungsentscheidung bedarf, wenn die Antragsrücknahme nach Erlass einer Sachentscheidung während des Gerichtsverfahrens erfolgt (VG Oldenburg, Urt. v. 12.05.2016 - 5 A 4509/15 - juris, m.w.N.; Funke-Kaiser in GK-AsylG, Kommentar, Stand Juni 2014, § 32 Rn. 27, 29).
  • VG Hannover, 28.09.2018 - 10 B 5872/18

    Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; einwöchige Ausreisefrist; Ghana;

    Denn die Ausreisefrist bemisst sich, wenn der Antrag nicht im Sinne von § 38 Abs. 2 AsylG vor der Entscheidung des Bundesamtes zurückgenommen wird, nach der ergangenen Sachentscheidung (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 12.5.2016 - 5 A 4509/15 -, juris; Müller, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, Rn. 5 zu § 38 AsylG; Pietsch, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 19. Edition Rn. 6 zu § 38).
  • VG Köln, 22.02.2019 - 19 K 9476/16
    Da die Entscheidung über die Asylanträge im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG infolge der Rücknahme - ohne dass es hierfür einer Aufhebungsentscheidung oder eines Einstellungsbescheides bedarf - gegenstandslos geworden ist, ist der Eintritt der Bestandskraft dieser Regelung mangels gegenwärtig oder zukünftig nachteiliger Wirkungen für die Klägerinnen ausgeschlossen, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 12.05.2016 - 5 A 4509/15, juris, Rn. 24 m. w. N.
  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15
    Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (- 5 A 4509/15 -) gegen die im Bescheid des Bundesamtes vom 13. November 2015 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 5 des Bescheides), die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes gem. § 11 Abs. 7 AufenthG (Nr. 6 des Bescheides) sowie die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG (Nr. 7 des Bescheides) nach § 80 Abs. 5 VwGO.
  • VG Dresden, 15.02.2019 - 13 K 782/18

    Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Rücknahme, Einstellung

    Eines Einstellungsbescheides bedarf es ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Rücknahmeerklärung nach der Klageerhebung beim Bundesamt eingeht (vgl. VG Oldenburg, U. v. 12.5.2016 - 5 A 4509/15 -, juris).
  • VG Köln, 30.11.2018 - 19 K 12050/16
    Da die Entscheidung über den Asylantrag im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG infolge der Rücknahme - ohne dass es hierfür einer Aufhebungsentscheidung oder eines Einstellungsbescheides bedarf - gegenstandslos geworden ist, ist der Eintritt der Bestandskraft dieser Regelung mangels gegenwärtig oder zukünftig nachteiliger Wirkungen für den Kläger ausgeschlossen, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 12.05.2016 - 5 A 4509/15, juris Rn. 24 m. w. N.
  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715
    Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (- 5 A 4509/15 -) gegen die im Bescheid des Bundesamtes vom 13. November 2015 ent­ haltene Abschiebungsandrohung (Nr. 5 des Bescheides), die Anordnung und Befris­ tung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes gem. § 11 Abs. 7 AufenthG (Nr. 6 des Be­ scheides) sowie die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG (Nr. 7 des Bescheides) nach § 80 Abs. 5 VwGO.
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